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Der Qualitätsstandard „ökotax©-Service-Taxi“:

  • Zahlung mit allen gängigen Kreditkarten
  • Vorbestellungen. Sie bestellen und wir kommen zum verabredeten Termin
  • Krankenkassen Serviceberatung
  • Geschenkgutscheine
  • Großraumtaxi
  • Rückhaltesysteme für Kinder
  • Haustierservice
  • Fahrzeug ist mit Telefon ausgerüstet
  • Fahrzeug ist gut gelüftet und sauber
  • Fahrzeug ist Nichtraucher-Taxi
  • Fahrzeug wird mindestens alle 12 Monate vom TÜV oder der DEKRA auf seine Sicherheit geprüft
  • Fahrzeug passt seine Ausrüstung den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen an. Winterreifen sind selbstverständlich!
  • Moderne Disposition ermöglicht überall gute Ortskenntnisse
  • geschultes Fachpersonal
  • Fahrer hat gepflegte Erscheinung. Jackett und Krawatte sind selbstverständlich.
  • Fahrer beherrscht mindestens eine Fremdsprache
  • Fahrer wird regelmäßig einem Gesundheitscheck unterzogen (Hör- und Sehtest, ansteckende Krankheiten)
  • Fahrer hat keinen relevanten Eintrag im Führungszeugnis
  • Fahrer hat einen gültigen staatlichen Personenbeförderungsschein und die jeweils erforderliche Ortskenntnisprüfung mit Erfolg bei der Stadt abgelegt.
  • Fahrer hat keine relevanten Punkte in Flensburg
  • Fahrer kennt sich mit Deeskalationsstrategien aus und ist rücksichtsvoll und besonnen
  • alle Fahrer haben mindestens 100 000 km hinter sich
  • Fahrer ist jederzeit per Telefon erreichbar
  • Fahrer hat mit Erfolg an einem Lehrgang „Ersthelfer am Unfallort“ teilgenommen
  • Schweres Gepäck? Selbstverständlich helfen die meisten Fahrer beim Koffer tragen. Leider gibt es aber auch in unserem Team Fahrer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht schwer tragen oder heben dürfen. Bitte haben Sie dafür Verständnis und fordern Sie bei der Bestellung doch einfach einen Fahrer, der beim Koffertragen behilflich ist. Das klappt immer!

Unser besonderer Tipp:
Sie wissen es sicherlich schon: Sie können Taxifahrten von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück ab dem 21. Kilometer (Stand 15.10.2008) als Werbungskosten steuerlich absetzen; dieses auch in Kombination mit dem Kilometergeld bei eigenen PKW und/ oder in Kombination mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln.

Ebenfalls können Sie bei einem Unfall, wenn Sie nicht selber Schuld sind und keinen Leihwagen beanspruchen, die Taxikosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Wo andere aufhören, haben wir noch gar nicht angefangen. Bitte schauen Sie sich auch unsere Dienstleistungen an.